Schulordnung

Ein Weg ist schön, wenn man ihn gemeinsam geht“ – folgende Vereinbarungen und Regeln helfen uns, diesen Weg unserer Schule gemeinsam zu gehen:

 

INHALT:

  1. Grundsätzliches
  2. Das steht in den Gesetzen
  3. Regeln im Schulalltag
  4. Das sind die Aufgaben der Schulleitung.
  5. Das sind die Aufgaben der Lehrkräfte.
  6. Auch die Eltern gehören dazu!
  7. Sanktionen bei Verstößen gegen die Schulordnung

 

  1. Grundsätzliches:
  • Wir begegnen einander in einem Klima des respektvollen Vertrauens mit Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft.
  • Ermutigung, Anerkennung, Lob und Dank sind uns wichtig.
  • Den Anordnungen aller Lehrer:innen und auch des Schulpersonals (Schulwarte) ist Folge zu leisten.
  • Das Mitbringen sicherheitsgefährdender Gegenstände ist verboten. Sie sind auf Verlangen den Lehrer:innen zu übergeben.
  • Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nur unter Aufsicht erlaubt.

 

 

  1. Das steht in den Gesetzen:
  • Die Schüler:innen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung einzuhalten. Verspätetes Eintreffen wird auf „webuntis“ (Online-Klassenbuch) vermerkt.
  • Die Lehrkraft hat das Recht und die Pflicht an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Ihre Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten.
  • Die Lehrkraft hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat sie unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer
  • Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.
  • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung, der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken, sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.

 

  1. Regeln im Schulalltag
  • Ich nehme regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil.
  • Ich betrete das Schulgebäude nicht vor 7:00 Uhr, da davor keine Aufsicht für mich vorgesehen ist.
  • Ich komme ausgeschlafen, gepflegt und kultiviert in die Schule.
  • Unter entsprechender Kleidung versteht man ordentliche, nicht zu aufreizende Bekleidung sowohl für Mädchen als auch für Burschen. Unerwünscht sind z.B. bauchfreie und / oder extrem weit ausgeschnittene Oberteile sowie Hosen, durch deren Schnitt die Unterwäsche sichtbar wird.
  • Ich verhalte mich im Schulhaus ruhig und bewege mich gehend – Laufen erhöht die Unfallgefahr!
  • Ich öffne nur mit Erlaubnis meiner Lehrkräfte das Fenster und betätige ebenfalls nur mit Erlaubnis die Jalousien.
  • Während des Schulbesuchs kaue ich keinen Kaugummi.
  • Ich bin bereit, im Unterricht interessiert mitzuarbeiten und Hausübungen rechtzeitig und ordentlich zu erbringen.
  • Alle Erwachsenen in unserer Schule werden gegrüßt und respektvoll per „Sie“ angesprochen.
  • Ich betätige während der Pause keine elektronischen Geräte (Radio, Computer, Tablets, …).
  • Findet die „Bewegte Pause“ im Freien statt, verlasse ich rasch das Schulgebäude.
  • Konflikte versuche ich ohne Drohungen oder Gewalt zu lösen: REDEN statt RAUFEN! Wenn ich das alleine nicht schaffe, helfen mir meine Mitschüler:innen und meine Lehrer:innen eine Lösung zu finden, die für beide Konfliktpartner akzeptabel ist.
  • Mit Dingen, die nicht mir gehören, gehe ich besonders sorgfältig um.
  • Ich verwende die Pause, um mich auf die nächste Stunde vorzubereiten und aufs WC zu gehen.
  • Ich halte das WC sauber und verwende es nicht als Aufenthaltsraum. Vor dem Verlassen wasche ich meine Hände.
  • Ich halte meine Schulsachen, meine Schultasche, mein Bankfach, meinen Arbeitsplatz und meine Klasse in Ordnung.
  • Ich werde versäumte Pflichten (vergessene Hausübungen, versäumte Arbeiten) unverzüglich nachholen.
  • Kappen, Hauben und Mützen lasse ich in der Garderobe und meine rutschfesten Hausschuhe trage ich ständig im Schulgebäude.
  • Ohne Erlaubnis einer Lehrkraft oder des Direktors verlasse ich das Schulhaus nur zu meinen vorgegebenen Zeiten.
  • Ich lasse mein Smartphone zu Hause oder lege es abgedreht vor Unterrichtsbeginn in meinen Spind.
  • In der Mittagspause gehe ich in die Aula. Verlasse ich das Schulgebäude und komme während der Mittagspause wieder zurück, gehe ich unverzüglich in die Aula.
  • Nach dem Unterricht verlasse ich sofort das Schulgelände.
  • Ich warte bei den Bushaltestellen auf den Schulbus. Dort betrete ich nicht die Straße, keinen Privatgrund und halte mich nur am Gehsteig der Haltestelle auf.
  • Gibt es ein Anliegen oder ein Problem, wende ich mich zuerst an den betreffenden Lehrer, Klassenvorstand und dann an den Direktor.
  • Zigaretten, E-Zigaretten, Tabakbeutel, alkoholische Getränke, Energy Drinks, Cola, Fanta, Eistee und ähnliche Softdrinks dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

 

 

  1. Das sind die Aufgaben der Schulleitung:

 

Der Direktor…

  • nimmt sich für Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrern Zeit.
  • versucht Konflikte, die zwischen und unter Schülern, Lehrkräften und Eltern auftreten, sofort beizulegen, wobei jeder Partner angehört wird.
  • sorgt für einen qualitätsvollen, modernen und bedarfsorientierten Unterricht.
  • vertritt und öffnet die Schule nach außen und bei öffentlichen Veranstaltungen (Medienpräsenz).

 

 

  1. Das sind die Aufgaben der Lehrkräfte.

 

Die Lehrer…

  • treten pünktlich und gut vorbereitet den Unterricht an.
  • kontrollieren zu Unterrichtsbeginn die Anwesenheit und tragen fehlende Schüler in webuntis ein.
  • verpflichten sich nach den neuesten Unterrichtsmethoden zu unterrichten und die erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
  • treten den Schülern mit dem nötigen Respekt gegenüber, wobei beleidigende und demütigende Äußerungen unterlassen werden.
  • informieren Eltern rechtzeitig über Lern – und Verhaltensschwierigkeiten ihrer Kinder und bieten Hilfe bei der Bewältigung von Lernproblemen an.
  • setzen Noten nicht als Disziplinierungsmaßnahme ein und erteilen keine Kollektivmaßnahmen.
  • versuchen als Klassenvorstände zu einem guten Klassenklima (Gemeinschaft) beizutragen.
  • halten mindestens einmal im Schuljahr einen Klassenelternabend ab.

 

  1. Auch die Eltern gehören dazu!

 

Die Eltern:

  • sind verpflichtet, den Schülern ein Umfeld zu schaffen, das ihnen das Lernen erleichtert und sie zur Pflichterfüllung und Leistung anhält.
  • melden die Abwesenheit ihres Kindes schon am ersten Tag vor dem Unterricht.
  • kontrollieren regelmäßig das Mitteilungsheft und Schoolfox-Nachrichten.
  • melden für die Schule bedeutsame Änderungen (z.B. Telefonnummer, Änderung der Wohnadresse, Sorgerechtsbelange, Namensänderung, …) sofort an die Schule.
  • sind auch verpflichtet, auf die Einhaltung des NÖ Jugendschutzgesetzes zu achten.

 

 

  1. Sanktionen bei Verstößen gegen die Schulordnung
  • Intensive Beschäftigung mit der Schulordnung (Kurzreferate, schriftliche Aufbereitung, Nachholen versäumter Arbeiten)
  • Wiedergutmachung bzw. Behebung von Sachschäden aller Art (lt. § 43 Abs. 2 SchUG)
  • mit Einverständnis der Eltern und vereinbarter Aufsicht Verhaltenstraining an unterrichtsfreien Nachmittagen
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen
  • Verstöße gegen die Schulordnung haben eine negative Auswirkung auf die Verhaltensnote.
  • Abnahme von Gegenständen (Tablets, Kappen, …)
  • Wenn Mobiltelefone bzw. Smartphones nicht im Spind sind, erfolgt immer ein Klassenbucheintrag. Weiters werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
  1. Verstoß: Das Mobiltelefon wird abgenommen und vom Lehrer bis Unterrichtsende verwahrt.
  1. Verstoß: Das Mobiltelefon wird abgenommen und ist in der Direktion nach Unterrichtsende abzuholen.
  1. Verstoß: Das Mobiltelefon wird abgenommen und ist von den Eltern nach Unterrichtsende abzuholen.

Menüplan der Woche

img_menuplan

Mittelschule KW 26 2024

Wie bestelle ich das Mittagessen??

Wähle die gewünschte Speise aus und schreibe bis spätestens 07:45 den Nachnamen sowie die Klasse dazu. In der Mittagspause ab 13:15 kann diese dann in der Aufsichtsklasse verzehrt werden.

Hinweis: (Menüplan hängt auch an der Pinnwand neben der Küche)

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner